AGB
Ihr Hund wird von der Hundebetreuerin des Körbchens verantwortungs- und liebevoll, art- und altersgerecht in einem Rudel kleiner Hunde betreut und bei gebuchter Tages- oder Ferienbetreuung mehrmals täglich im Wald oder an Seen und Flussläufen ausgeführt. Die Planung der Termine ist vorausschauend und verlässlich, die Ausführung pünktlich, die Kommunikation respektvoll und freundlich. Über meine Absenzen informiere ich Sie in der Regel 3 Monate - jedoch mindestens einen Monat im voraus. Die Bewegung des Hundes in der Natur, das gemeinsame Wandern und Spielen, die liebevolle Zuneigung, das Akzeptieren des Hundes als Persönlichkeit und die Sozialisation als Teil des Rudels stehen im Zentrum der Betreuung. Ich achte sehr auf die Sicherheit und das Wohlbefinden der Tiere und beachte selbstverständlich das Tierschutzgesetz. Im Falle dass ein Hund entlaufen sollte, werde ich mich unverzüglich auf die Suche nach ihm machen, sowie Polizei und Besitzer umgehend benachrichtigen.
Wird der Hund nicht gefunden, hafte ich nur nachweislicher Missachtung der Aufsichtspflicht.
Bei einem Unfall oder Krankheit, werde ich einen Tierarzt aufsuchen. Die Kosten sind vom Hundehalter zu bezahlen.
Abwesenheit der Hundebetreuerin
Sollte die Hundebetreuerin des Körbchens krank werden oder einen Unfall erleiden, so haftet diese nicht für Folgekosten durch Abwesenheit.
Bei Abwesenheit der Hundebetreuerin werden ggf. unverbindliche Empfehlungen für mögliche Stellvertreterinnen abgegeben.
Die Verantwortung oder eine Ersatzlösung für die Betreuung des Hundes im Abwesenheit liegt jedoch nicht bei der Hundebetreuerin des Körbchens.
Verpflichtungen des Hundehalters
- Für die Dauer des Ferienaufenthalts ist der Impfpass des Hundes mitzubringen.
- der Hund muss gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung muss mindestens 3 Wochen alt sein.
- Das Gewicht des Hundes und eventuelle Unverträglichkeiten oder Diäten werden vor dem Urlaub angegeben.
- Am Anfang eines jeden Jahres ist eine Kopie des kompletten Impfpasses bei der Hundebetreuerin abzugeben.
- Kommen Sie gerne für die Erledigung von Tierarzt- oder Friseurbesuchen auf mich zu. (Zahnpflege, Krallenschneiden, Impfungen, Zeckenschutz, Notfalltelefon - ich bin da für die Vermittlung an kompetente Partner und als Hundetaxi)
- Ich verfüge über langjährige Erfahrung mit vielen Tierärzten und Hundecoiffeuren der Umgebung und gebe gerne individuelle Empfehlungen ab
- Bitte geben Sie auch Anfang Jahres die ungefähr zu erwartenden Zeiten der Läufigkeit Ihrer Hündinnen an. (die Zeit, in der der Hund wirklich schwanger werden kann ist die Zeit NACH der Blutung)
- Wichtig für die Tagesbetreuung
- der Hund trägt ein sicheres, gut sitzendes Geschirr - kein Halsband.
- Das Futter des Hundes wird in kleinen Plastikbeuteln (z.B. Kotbeuteln) portioniert oder vor Urlaubsantritt in der Originalverpackung mitgegeben. (Bitte nicht in Gläsern oder Tupperware.)
- Wird kein Futter mitgegeben werden für die Fütterung pro Tag 3,- verrechnet
- Über Airtags und andere Ortungssysteme wird die Hundebetreuerin informiert. Sie entscheidet über deren Anwendung.
- Futtermengen und -zeiten, sowie die normalen Tagesgewohnheiten zur Versäuberung werden genau angegeben.
- Der zu betreuende Hund ist bei Amicus registriert
- Über bestehende körperliche Gebrechen, Krankheiten, Verletzungen und Läufigkeit wird der Dogsitter zum Schutz Ihres Hundes und des gesamten Rudels vor Antritt der Betreuung schriftlich informiert
- Der zu betreuende Hund ist gesund und geimpft
- Geforderte Impfungen sind:
- Tollwut (alle 3 Jahre), Kombiimpfung mit Zwingerhusten Impfung (inklusive zusätzlicher Nasenimpfung) (jährlich).
- Ihr Hund ist von Anfang April bis Ende September gegen Zecken geschützt (z.B. Simparica, Bravecto, Zeckenhalsband - kein Kokosöl)
- Hinweis: Äusserlicher Zeckenschutz (z.B. Effetix) kann gefährlich für anderen Hunde sein. Zwischen dem Auftragen und dem Kontakt zu anderen Hunden müssen mindestens 12 Stunden vergangen sein
- Ihr Hund wird regelmässig alle 3 Monate entwurmt (z.B. Milbemax)
- Bei Anzeichen von Ungeziefer oder Würmern werde ich vor Übergabe des Hundes informiert.
- Ihr Hund ist stubenrein, bei jeder Verunreinigung durch Urin oder Kot kann im wiederholten Fall eine Gebühr von 15,- erhoben werden.
- Beschädigte Gegenstände wie Kleidung, Schuhe, Boxen usw. werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
- Jagdverhalten, Allergien und Eigenheiten (permanentes Bellen, Trennungsangst, extreme Eifersucht oder Agressionsverhalten) werden vorher besprochen.
- Die normalen Versäuberungszeiten werden vorab kommuniziert.
- Läufige Hündinnen können gegen Aufpreis von 20,- pro Tag aufgenommen werden.
- Über den Status der Läufigkeit werde ich 14 Tage vor Urlaubsantritt bzw. bei Tagesbetreuung am jeweiligen Betreuungstag von der Besitzerin / dem Besitzer vorab schriftlich informiert, ansonsten übernehme ich keine Haftung. Fragen zur Läufigkeit beantworte ich gerne.
- Unkastrierte Rüden können nach Absprache gegen Aufpreis von 15,- pro Tag an bestimmten Tagen aufgenommen werden.
- Welpen ab dem 4. Monat können nach Absprache gegen Aufpreis von 15,- pro Tag und nur bei langfristigem Betreuungswunsch im Rudel aufgenommen werden.
- Ihr Hund sollte einen guten Grundgehorsam und vor allem einen guten Rückruf haben. Individuelle Kommandos in der Muttersprache werden vorab bekanntgegeben.
- Ihr Hund sollte mit Artgenossen generell gut verträglich sein, aber die Sozialisation Ihres Hundes erfolgt fortlaufend auch durch die Hundebetreuung und im Rudel
- Sollte ein Hund mir oder anderen Hunden im Laufe des Betreuungstages aggressives oder unsoziales Verhalten entgegenbringen, behalte ich mir vor die Betreuung zur Sicherheit aller zu beenden. Der angefangene Tag wird voll verrechnet.
- Der Hundehalter muss eine Privathaftplichtversicherung besitzen, die sämtliche von seinem Hund verursachte Schäden deckt. Diese Police wird zu Anfang einer neuen Betreuung in Kopie per E-Mail oder WhatsApp an mich geschickt.
- Das Körbchen Hundebetreuung verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
- Ereignet sich ein Unfall oder Schaden an Ihrem Hund oder durch Ihren Hund an Drittpersonen oder anderen Hunden, hafte ich nur bei nachweislicher Verletzung der Aufsichtspflicht.
Fristen
- Die Tages- und Ferienplätze im Körbchen sind limitiert. Je nach Auslastung muss ich zusätzlich eine Laufassistenz beschäftigen oder kann ich nicht alle Anfragen annehmen. Deshalb bitte ich Sie rechtzeitig Urlaub, Wochenendaufenthalte und regelmässige Betreuungstage zu buchen, damit ich Ihnen einen Platz garantieren kann.
- Mein Jahresplan für 2025 ist bereits offen für Anfragen, Reservierungen und Buchungen für Ferien-, Wochenend- und regelmässige Tagesbetreuung. Die Eingliederung ins Rudel und das Aufziehen und Erziehen vor allem von Welpen ist ein sensibler, sehr verantwortungsvoller Prozess, der viel Feingefühl und Arbeit bedeutet, damit am Ende ein glückliches festes Rudel entsteht, in dem die Hunde sich immer freuen einander wiederzusehen und lebenslange, vertrauensvolle Bindungen zu einander und zu der Hundebetreuerin eingehen.
- Ich brauche meine Konzentration für die Betreuung der Hunde; ein Hin- und Her- bei den Terminen stört den gesamten Ablauf und führt zu finanziellen Einbussen.
- Deshalb gilt: Vereinbarte Termine -mündlich, via Whatsapp oder per E-Mail angefragt und von mir bestätigt- gelten als verbindlich und könnten nur aus Kulanz im gleichen Monat bei Verfügbarkeit freier Tage nachgeholt werden.
- Für regelmässige Arrangements, regelmässige feste Wochentage gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, das heisst: Vereinbarte Termine und generelle Vereinbarungen für wöchentlich regelmässige Engagements mündlicher oder schriftlicher Art können nur mit einer Vorlauf Frist von 4 Wochen storniert werden. Verschiebung gebuchter Termine im laufenden Monat nur aus Kulanz bei verfügbaren Terminen.
- Für unregelmässige im Voraus gebuchte Termine gilt die Regel: Keine Stornierung im laufenden Monat. Verschiebung gebuchter Termine im laufenden Monat nur aus Kulanz bei verfügbaren Terminen.
- Schriftliche Ferienreservierungen sind verbindlich. Falls Ferienreservierungen oder Buchungen für Übernachtungen nicht angetreten werden können, können diese Reservierungen bis 30 Tage vor Urlaubsantritt kostenlos storniert werden. Danach ist der volle Betrag zu zahlen.
- Der Besitzer kann sich im laufenden Monat jederzeit unverbindlich kurzfristig nach zusätzlichen einzelnen freien Tagesterminen erkundigen. Diese können nur bei Vakanzen vergeben werden. Auch diese Termine sind bei bestätigter Anfrage verbindlich.
- Der Besitzer stimmt ausdrücklich zu, dass der Hund fotografiert werden darf und die Hundebetreuerin die Fotos mit Text auf sozialen Medien und zu Werbezwecken veröffentlichen darf.
- Mit der ersten Abgabe des Hundes bestätigt und akzeptiert der Hundebesitzer diese AGB.
Bezahlung
- Regelmässige Kunden: Monatsrechnung. Zahlung bis zum 25. jeden Monats.
- Unregelmässige Buchungen:
- Bar oder Twint bei Übergabe des Hundes am Betreuungstag
- Ferienhunde:
- Bezahlung des vollen Betrages im Voraus spätestens bei Ferienantritt.
- Die Ferienpreise werden pro Tag berechnet- eine Übernachtung beinhaltet immer zwei Tage.
- Die Tagespreise verstehen sich pro 8 Stunden, Abholung bis 17.00Uhr.
- Überstunden werden mit 20,- pro Stunde berechnet. (Viertelstündlich)
- Alle Preise verstehen sich ab 1.1.2024 exkl. 8,1% MwSt
Stand der AGB 26.12. 2023
Gerichtsstand ist Zürich